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FAQ
Kieferorthopädie
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FAQ
Kieferorthopädie

Was ist Kieferorthopädie?

Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet innerhalb der Zahnmedizin:

Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Stellung der Zähne, dem Zusammenbiss der Kiefer, der Funktion der Kiefergelenke und dem Zusammenspiel zwischen Zähnen, Lippen, Zunge, Kiefergelenk und allen beteiligten Muskeln.


Durch eine kieferorthopädische Behandlung können auch Sie ein strahlend schönes Lächeln bekommen. Der positive Nebeneffekt dabei ist, dass Sie auch besser beissen können und sich Ihre geraden Zähne bequemer pflegen lassen: Karies und Zahnfleischerkrankungen werden vorgebeugt.

Durch eine kieferorthopädische Behandlung können die Lagebeziehung der Kiefer zueinander als auch das Profil des Gesichtes verbessert werden; Kieferorthopädie verbessert dem Zahnarzt die Möglichkeiten für den Zahnersatz.

Schauen Sie doch mal selbst in den Spiegel und stellen sie sich die Frage:

Stehen die Zähne schief oder eng, gibt es Lücken, können Sie nicht richtig beißen?

Falls ja, brauchen Sie eventuell eine prothetische Versorgung durch Ihren Zahnarzt. Die Zähne stehen dafür nicht optimal zueinander? Dann hin zum Spezialisten. Wir können Ihnen erklären, was sich verbessern lässt. Für jedes Problem kann eine individuelle Lösung gefunden werden.

Manche Fehlstellungen werden vererbt, einige auch erworben. Das gesunde Wachstum der Zähne und der Kiefer kann durch innere oder äußere Einflüsse leicht gestört werden. Es wirken die Zunge, die Lippen und die Wangen auf die Stellung der Zähne und auf die Form der Kiefer ein. Es gibt einige Unterschiede zwischen Kindern, die gestillt werden und denen, die mit der Flasche groß werden: die einen haben als Baby an der Mutterbrust die optimale Nahrung unter besten Bedingungen erhalten, die anderen Instantmilch und Fertigbrei durch unterschiedlich große Löcher im Sauger aus der Flasche gezogen. Die einen Lutschen an ihrem Daumen oder Finger, andere beißen auf die Lippen oder kauen auf irgendwelchen Fremdkörpern (z.B. Stiften). Hierdurch können die Kiefer so stark verformt und die Stellung der Zähne derart beeinträchtigt werden, dass die Veränderungen nicht mehr ohne fremde Hilfe heilen können.

Um das sechste Lebensjahr wird die Reihe der Milchzähne in jeder Kieferhälfte um jeweils einen bleibenden Backenzahn verlängert. Der Sechs-Jahr-Molar ist wohl der wichtigste Zahn von allen, der mit seiner Form und Stellung die gesamte weitere Entwicklung bestimmen kann. Dieser Zahn wurde sogar mal der „Schlüssel der Zahnreihe“ genannt. Später wechseln die Schneidezähne, wobei die bleibenden breiter als die Milchzähne sind, sie brauchen mehr Platz. Dann, wenn die vier Schneidezähne im oberen und unteren Zahnbogen nachgewachsen sind, werden nach einer Ruhepause die Milchbackenzähne und die unteren Milcheckzähne ausfallen und die bleibenden Prämolaren sowie die bleibenden unteren Eckzähne nachwachsen. Die neuen Backenzähne brauchen mehr als 2 cm Platz. Sie kommen in einer bestimmten Abfolge. Als letzter Milchzahn wird der obere Eckzahn ausfallen. Hinter den ersten großen Backenzähnen gibt es später noch Zuwachs durch die „zweiten Molaren“ und schließlich bei vielen Personen auch noch durch die „dritten Molaren“, die Weisheitszähne. Im Röntgenbild sieht man deren Zahnanlagen meist ab dem achten bis neunten Lebensjahr.

Die Entwicklung bis zum vollständigen Gebiss kann durch sehr viele äußere und innnere Faktoren gestört werden. Als die häufigsten Probleme kommen Lutschangewohnheiten (Schnuller und Daumen) als auch der vorzeitige Milchzahnverlust infolge kariöser Zerstörung (Milchzähne haben eine wichtige Platzhalterfunktion) in Betracht.
Spezielle Fragen und Probleme sollten in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

Selbst wenn Milchzähne durch Karies so stark zerstört worden sind, dass sie entfernt werden müssen, können Platzhalterspangen für eine sichere Weiterentwicklung des Gebisses sorgen. Auch gegen Lutschunarten gibt es gute Therapiemöglichkeiten.

Sind ihre die Zähne schief gewachsen oder passen die Zahnreihen nicht gut aufeinander, wird nach einem klärenden Beratungsgespräch zunächst die so genannte Anfangsuntersuchung durchgeführt: Zur Anwendung dabei kommen verschiedene Elemente der Diagnostik – Röntgenbilder der Zähne, des Kopfes oder der Hand, Modelle der Zahnreihen, Kieferrelationsbestimmungen und Fotos  –, die nach deren Auswertung und Analyse Antworten auf die Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten der Zahnfehlstellung geben. Im Anschluss werden im Behandlungsplan das weitere Vorgehen und die therapeutischen Ziele möglichst unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten festgelegt.

Mit Hilfe der verschieden Zahnspangenarten erfolgt die eigentliche Zahn- und Kieferregulierung. Die Wirkungsweisen der unterschiedlichen Spangenarten werden hierbei optimal miteinander kombiniert. Begleitend kommen in unserer Praxis diverse Prophylaxemassnahmen zur Anwendung, um die Zahngesundheit zu erhalten.

Passen die Kiefer zueinander und sind die Zähne schließlich ausgeformt, kann das strahlende Gebiss seine Aufgaben erfüllen: Ästhetik und Wohlbefinden vermitteln, kauen und die Sprache formen.

Gerade Zahnreihen sehen nicht nur schön aus, sondern sie sind auch bequem zu pflegen und schützen durch ihre aufeinander abgestimmte Stellung die Funktion des Kiefergelenks. Richtig stehende Zähne werden beim Kauen in ihrer Längsachse belastet und halten so den Zahnhalteapparat und das Zahnfleisch fit.

Alle Zahnspangen, ob fest oder herausnehmbar, haben gemeinsam, dass sie die Zähne durch mechanischen Druck und Zug bewegen. Spangen, die gleichzeitig auf die obere und untere Zahnreihe wirken, beeinflussen zusätzlich das Wachstum des Unter- und Oberkiefers. Typische Vertreter dieser funktionellen Geräte (bimaxilläre Geräte) sind der Aktivator, Bionator und die Fränkel-Apparatur.

Herausnehmbare Spangen bewegen einzelne Zähne oder ganze Zahngruppen in Kippbewegungen, erweitern den Oberkiefer oder verkürzen die Zahnreihe. Bimaxilläre Geräte wie der Bionator wirken in hervorragender Weise auf das Kiefergelenk und können das Wachstum der Kiefer beeinflussen.

Ihr Vorteil ist: Man kann sie herausnehmen. Die Zahnpflege bleibt dann weiterhin wie gewohnt möglich.

Die Nachteile sind: Optimale Mitarbeit und regelmäßiges Tragen nachmittags und nachts, etwa 16 Stunden lang, ist unbedingt notwendig, sonst verbessert sich nichts, sonst ist die Zeit zu kurz, um auf den Zahn einzuwirken und ihn in seiner Stellung  verändern zu können. Denn nur durch den konstanten Druck und Zug wird der Knochen umgebaut. Andernfalls ändert der Zahn seine Position nicht. Eine herausnehmbare Spange braucht mehr Platz im Mund, das Sprechen kann behindert werden. Nicht alle gewünschten Zahnbewegungen sind möglich, da die Kraft der Spange nur locker an den Zahnkronen ansetzt und nicht durch das „Widerstandszentrum“ der Zahnwurzel geleitet werden kann.

Eine feste Zahnspange besteht aus Brackets und Bändern, die auf den Zahn aufgeklebt oder zementiert werden. Diese Brackets werden durch einen Draht in Zahnbogenform – Bogen – miteinander verbunden. Die Qualität des Drahtes, die Form seines Querschnittes, die Dicke und sein Material aus Stahl, Nickeltitan oder andere Legierungen machen die Unterschiede in der Rezeptur der Kraft aus.

Vorteil für den Patienten: die Spange ist immer wirksam und die Behandlung wesentlich gezielter und schneller als mit herausnehmbaren Spangen.

Aber es gibt auch Nachteile: Die Zahnpflege ist erschwert, man muß sich mehrmals täglich die Mühe machen, alle Speisereste gründlich mit der Bürste und anderen Hilfsmitteln zu entfernen. Am besten hat man stets eine Zahnbürste oder Zahnzwischenraumbürste in der Tasche.

Die Behandlung setzt ein hohes Mass an Können und Erfahrung beim Behandler voraus: Nur der geübte und erfahrene Behandler kann mit der festen Zahnspange erfolgreich behandeln.

Der Patient kann die Spange nicht selbst herausnehmen, sie stört bei „besonderen Anlässen“. Mit schönen ästhetischen Brackets aus zahnfarbener Keramik ist die feste Zahnspange jedoch bedeutend weniger auffällig.

Zähne lassen sich in jedem Alter bewegen. Solange der Zahnhalteapparat nicht durch eine Zahnfleischerkrankung (Parodontose) vorgeschädigt ist, kann die Kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden.

Das Behandlungsziel können hierbei sowohl funktionelle, kosmetische Korrekturen als auch präprothetische Behandlungen sein: Zur Vorbereitung für einen geplanten Zahnersatz bei Erwachsenen können gekippte Zähne aufgerichtet, Lücken geschlossen, eng stehende Zähne gerichtet oder im Kiefer verlagerte Zähne in die Zahnreihe eingeordnet werden.

Größere Anomalien, die nicht allein die Zahnreihe, sondern auch die Lage der Kiefer zueinander betreffen, werden in Zusammenarbeit mit einem Kieferchirurgen behandelt. Der Unterkiefer läßt sich beim Erwachsenen durch Funktionskieferorthopädische Geräte nicht mehr in seiner Lage verändern; Wachstum läßt sich nicht mehr in dem Maße wie beim Kind anregen. Hier kann nur noch der Kieferchirurg helfen. Er kann den Unter- oder den Oberkiefer in jede Richtung chirurgisch verschieben. Diese Maßnahmen werden durch die Gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen teilweise übernommen. In diesen Fällen gibts es Eigenanteile beim Kieferorthopäden und beim Kieferchirurgen, die nicht erstattet werden. Durch die Privaten Krankenversicherungen werden Kosten entsprechend des abgeschlossenen Versicherungsschutzes erstattet. Fast immer gibt es auch hier nichterstattungsfähige Eigenanteile.

Als Besonderheit in der Therapie erwachsener Patienten ist die Behandlung mittels der „Unsichbaren Zahnspange“ – Invisalign – zu nennen, die beste Ästhetik mit höchstem Tragekomfort verbindet.
Es ist niemals zu spät, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren und sich zu informieren.

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt für einen Teil der Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine Behandlungsnotwendigkeit nach der Indikationsliste KIG vorliegt. Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden kieferorthopädischen Behandlung nur bezuschusst, wenn die Anomalie so umfassend ist, dass die Therapie ausschließlich kombiniert kieferorthopädisch – kieferchirurgisch erfolgen kann.

Die Kostenübernahme der GKV :

  1. Zunächst übernimmt die Krankenkasse 80% (ab dem zweiten Kind 90%) der Kosten der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten kieferorthopädischen Behandlung. Die zu übernehmenden Leistungen sind in der sog. „Positivliste“ genau beschrieben und festgelegt worden. Der behandelnde Kieferorthopäde rechnet 80% der entstandenen Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Der Versicherte hat den verbleibenden Restbetrag als vorläufigen Eigenanteil an den Kieferorthopäden zu zahlen.
  2. Hinzu kommen echte Eigenanteile für Leistungen, die für die Durchführbarkeit und den Erfolg der Behandlung notwendig sind. Diese werden nicht durch die Gesetzliche Krankenkasse erstattet – sie müssen selbst getragen werden.
  3. Den vorläufigen Eigenanteil aus „1.“  erstattet die Krankenkasse den Versicherten nach Abschluss der Behandlung, sofern der erfolgreiche Abschluss durch den Kieferorthopäden bestätigt wird und alle Rechnungen bei der Krankenkasse vorgelegt werden. 
 
Private Krankenkassen:
 

Private Krankenkassen erstatten die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung im Rahmen des jeweils abgeschlossenen Tarifs. Es gibt fast immer echte Eigenanteile.